| Anbaumaße LED Blinker |
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13.11.2011 19:07
Schorse  Gasgriffschoner
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Anbaumaße LED Blinker
Moin Banditen,
bin in der StVZO über die Anbaumaße bei Blinkern gestoßen. Vorn Abstand zueinander 34 cm von Innenkante zu Innenkante und 10 cm zum Hauptscheinwerfer, hinten 24 cm zueinander. Da ich vorn LED direkt an der Scheinwerferhalterung (GSF 1200) angebaut habe , passt das Maß nicht. Hinten nach Umbau auf Kennzeichenhalter geht es so. Also bevor ich Verlängerungen montiere und mein Mopped verschandel, wie sind eure TÜV Erfahrungen zum diesem Thema? Andererseits wäre mir eine grobe STVZO Einhaltung schon wichtig, falls es einmal kracht und der Gutachter dann sagt : kein Wundewr bei den Blinkern.
LG
Schorse
Zuletzt bearbeitet am 13.11.2011 19:08
 - I survived the "Heaven can wait" Tour zu Himmelfahrt 2011
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13.11.2011 20:00
GunnarKiel  Administrator

SUZUKI Bandit GSF 1200 N Baujahr 2005 (K5)
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Re: Anbaumaße LED Blinker
Schorse: [...] Da ich vorn LED direkt an der Scheinwerferhalterung (GSF 1200) angebaut habe , passt das Maß nicht. [...]
Bei mir auch nicht, meine LED Blinker sind ja auch direkt an der Halterung ... aber bisher hat sich kein TÜVianer & Co. darüber beschwert ...
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du! (Mahatma Gandhi)
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14.11.2011 19:01
Schepp  Gasgriffschoner
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Re: Anbaumaße LED Blinker
Moin,
es gibt eine alte Regelung in der STVO, aber bei neueren Fahrzeugen müßte eine EU-Richtlinie gelten, und da ist dann manches anders, sprich etwas entspannter... Als Beispiel ein kurzer Hinweis auf die Radabdeckungen am Hinterrad (war früher immer eine nerviges Thema beim Tüv und mit den Schergen ).
Schau doch mal beim TÜV auf der Homepage oder ruf da mal an, da werden Sie geholfen... 
Gruß Jürgen
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14.11.2011 20:27
LaLue  dB-Killer-Entferner
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Re: Anbaumaße LED Blinker
Moin Schepp,
bezüglich Zulassungsrecht galt nie die StVO, sondern die StVZO, welche in großen Teilen durch die FZV ersetzt wurde.
Was Du aber meinst ist ob das Fahrzeug eine Betriebserlaubnis nach nationalem oder nach EU-Recht erhalten hat. Der relevante Zeitpunkt liegt hier irgendwann Ende der 90er.
Dieser Punkt ist aber irrelevant wenn es um Umbauten geht, denn hier greift immer nationales Recht.
@Schorse: Prinzipiell gelten die Vorschriften der StVZO, auch in Bezug auf Umbau der Blinker. Praktisch gesehen stört das keinen Sachverständigen bei der HU mehr, Stichwort "Konkurenzdruck". Auch andere Behörden werden sich vermutlich nicht daran stören und wenn das mal im süddeutschen Ausland so sein sollte, dann ist das bei Weitem nicht mehr so teuer wie früher 
VG, L
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14.11.2011 21:24
Schepp  Gasgriffschoner
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Re: Anbaumaße LED Blinker
Moin Lasse,
stimmt, ich meinte die StVZO. Was ich aber interessant finde, ist Deine Aussage, daß bei Umbauten immer das nationale Recht gilt. Kann ich ja verstehen, aber als global denkender EU-Bürger ist das doch nicht OK!
Wenn ich aber Deine weiteren Ausführungen richtig verstehe, achtet man nicht mehr so kleinlich darauf (weder beim TÜV noch bei der Polizei).
Zumindest habe ich mit einem TÜV-Prüfer eben diese Diskussion bzgl. Radabdeckung hinten geführt. 15 cm über der Hinterradachse... "das ist nationales recht, aber das EU-Recht gilt ebenfalls und definiert diesen Abschnitt gar nicht mehr oder nicht mehr genau".
Viele Grüße Jürgen
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15.11.2011 10:49
LaLue  dB-Killer-Entferner
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Re: Anbaumaße LED Blinker
Moin Schepp,
wenn Du Dir mal "Europa-Land" so ansiehst, dann wirst Du feststellen, dass bezüglich Straßenverkehr sehr unterschiedliche Regelungen bestehen. Frankreich hat z.B. eine Leistungsobergrenze bei Motorrädern von 106 PS, Mofas (FmH25) und 50er mit einer BbH von maximal 40 km/h gibt es nur in Deutschland, etc.
Eine spezifische, nationale Regelung wird in 2013 gekippt, dann dürfen auch in Deutschland 16-jährige 125er Piloten so schnell fahren wie es dei Mühle hergibt, die 80 km/h Grenze fällt. Leider konnte man sich in diesem Zuge nicht dazu durchringen das Führen von 125ern grundsätzlich mit dem PKW Führerschein zu erlauben, was auch wieder eine nationale Regelung darstellt.
Aber das wird langsam sehr "off topic", darüber können wir bei Bedarf ja mal persönlich sprechen.
Zum Thema: Umbaumaßnahmen an Fahrzeugen unterliegen der Prüfung durch einen nationalen Sachverständigen. Im Umkehrschluss könnte man sonst ja versuchen einen Umbau im europäischen Ausland eintragen zu lassen. Soweit greift die Harmonisierung dann noch nicht.
Bezüglich Deiner anderen Frage: In grauer Vorzeit oblag es ausschließlich den Ingenieuren des "Technischen Überwachungsvereines" technische Änderungen zu begutachten und ggf. einzutragen. Seit einiger Zeit ist es auch Sachverständigen anderen Prüforganisationen (GTÜ, DEKRA, KÜS, etc.) erlaubt diese Prüfungen vorzunehmen. Meine persönliche Erfahrung zeigt, Konkurenz belebt das Geschäft... was früher schwer möglich war, oder nur mit großen Sonderabnahmen, ist heute kein großes Problem mehr. Hier spielt dann jedoch auch wieder das EU-Recht mit hinein, da viele Anbauteile eine EU-Zulassung besitzen und in Deutschland anerkannt werden müssen.
Soweit alle Klarheiten beseitigt? 
Für Blinker (auch mit E-Zulassung) gelten jedoch immer noch die Anbaunormen der StVZO 
VG, L
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17.11.2011 17:49
Schepp  Gasgriffschoner
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Re: Anbaumaße LED Blinker
Schade, schade,
da bin ich wohl zu früh geboren, um die offenen 125er als 16jähriger zu erleben  Wäre schon cool gewesen. Und die Versicherungen rechnen sicherlich schon den neuen Tarif aus  Hast ja recht, was aus so ein paar Blinkern wird... hoffentlich weiß Schorsche jetzt Bescheid 
Und die EU vernaschen wir mal beim nächsten Zusammentreffen, gute Idee.
Gruß Jürgen
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